Hundeschule Verhaltensberatung Seminare Hundehotel

Impressum


GEMEINSAM UNTERWEGS
Inhaberin: Simone Opper-Steinebach

Am Mühlenweg 4
56414 Dreikirchen
Deutschland

Telefon: 06435 / 40 329 40
Telefax: 06435 / 40 329 41

E-Mail: opper@gemeinsam-unterwegs.de

Umsatzsteuer-Nr.: 30/169/40 603

Inhaltlich Verantwortliche/r:
Simone Opper-Steinebach

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Umfang und die Dauer der Ausbildung erfolgen nach Absprache zwischen den Vertragsparteien.
Da es sich bei Hunden um Lebewesen handelt, kann keine Garantie für einen bestimmten Ausbildungserfolg übernommen werden, zumal der wesentliche Erfolg des Trainings von der Umsetzung und regelmäßigen Durchführung der empfohlenen Trainingselemente durch den Hundehalter abhängt.

2. Vergütung
Erstgespräche und Beratungsgespräche werden nach Aufwand berechnet, zu € 11,-- je begonnenen 15 Minuten.
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage von Trainingseinheiten.
Eine Trainingseinheit beträgt in der Regel 60 Minuten und wird mit € 44,--,
jede weitere angefangene Viertelstunde mit € 11,-- (jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) berechnet.
Erfolgt die Ausbildung an anderen Orten als auf dem Trainingsplatz, hat die Trainerin ab einer Entfernung von 5 km einen Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten.
Sofern die Höhe der Fahrtkosten zwischen den Vertragsparteien nicht im Voraus anders vereinbart wurde, werden 40 Cent pro gefahrenem Kilometer berechnet.
Die Fahrtzeit wird mit € 6,-- je begonnener Viertelstunde berechnet.
Termine die von Kundenseite nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn der Einzelstunde abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt.
Die Bezahlung der Trainingseinheiten erfolgt in bar jeweils im Anschluss an eine Trainingseinheit / bzw. nach Absprache durch Überweisung.

3. Kündigungsrecht
Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der zwischen den Parteien vereinbarten Ausbildungsdauer. Wurde keine bestimmte Ausbildungsdauer vereinbart, so können beide Parteien den Vertrag jederzeit kündigen.Schriftform ist nicht erforderlich. Bereits erbrachte Trainingseinheiten sind von dem/der Hundehalter/in zu vergüten.

4. Teilnahmebedingungen
Am Training dürfen nur Hunde teilnehmen, die ausreichend geimpft sind. Der/die Hundehalter/in versichert außerdem, dass das Tier nicht an ansteckenden Krankheiten leidet.
Die Trainerin ist von dem/der Hundehalter/in vor der Ausbildung und vor dem Training über etwaige chronische Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten oder eine bestehende Läufigkeit des Tieres zu informieren.
Eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung ist Voraussetzung zur Teilnahme an Einzel- oder Gruppentrainings.
Der/die Hundehalter/in ist verpflichtet, der Trainerin den Nachweis einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung vorzulegen und bestätigt deren Bestehen durch Unterzeichnung des Trainingsvertrage.

5. Sonstiges
Trainingsbegleitend und elementar wichtig für den Trainingserfolg wird von beiden Vertragspartnern regelmäßig ein gemeinsames Trainingstagebuch geführt, in dem Trainingselemente, Trainingssequenzen, Verhaltensänderungen, Veränderungen im Lebensumfeld des Hundes etc. dokumentiert werden. Das Trainingstagebuch, sämtliche E-Mails und alle Ausbildungsunterlagen (Schrift, Bild, Ton, Video ) die von Pfotenlesen ausgehändigt oder per Internet zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung in keiner Form weitergegeben oder vervielfältigt werden. Digitale Foto-, Video und DVD-Aufnahmen, die während der Trainings und/oder auf Veranstaltungen von Pfotenlesen erstellt werden, sind Eigentum von GEMEINSAM UNTERWEGS. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Teil- und/oder Ganzbildaufnahmen, die während der Teilnahme an einer Veranstaltung/bei einem Training gemacht werden, zur Veröffentlichung in sämtlichen Medien (Internet, Print, TV) verwendet werden dürfen. Wir bitten um eine schriftliche Mitteilung, falls Sie nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten.

6. Haftungsausschluss
Die Trainerin haftet nicht für Körper- oder Sachschäden, die dem/der Hundehalterin sowie dessen/deren Tier unmittelbar oder mittelbar – gleich aus welchem Grund – entstehen.
Der/die Hundehalter/in trägt während der Ausbildung die alleinige Haftung für das Tier. Dies gilt auch, wenn der Hund auf Anweisung der Trainerin ohne Leine geführt wird.
Für Schäden die durch Dritte verursacht werden übernimmt die Hundeschule keine Haftung.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

Die Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz wurde mir am 02.11.15 erteilt.

Zuständige Stelle: Kreisverwaltung Montabaur, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur       Fr. Kerstin Oelze